8. Januar 2018

Adé 500er – und was das Jahr noch Neues bringt

Er war das Prunkstück unserer Währung und gleichzeitig doch so selten gesehen. Nun soll der 500-Euro-Schein sukzessive abgeschafft werden. Diese und weitere Änderungen im neuen Jahr haben wir für Sie kurz zusammengefasst.

Der 500-Euro-Schein ist wohl der ungebräuchlichste Geldschein, der sich momentan in unserer Währung befindet. Mit der Abschaffung verfolgt die Europäische Zentralbank das Ziel, sich auf die sicherheitsrelevanteren Geldscheine bis hin zum 200-Euro-Schein zu konzentrieren. Vorbeugung und Unterbindung von Geldwäsche und Schwarzhandel sind die großen Ziele. Allerdings sei bemerkt, dass der 500-Euro-Schein weiterhin seine Gültigkeit als Zahlungsmittel behält. Es werden lediglich keine neuen Scheine mehr ausgegeben und die Bestehenden Schritt für Schritt vom Markt genommen.

Weitere Änderungen im neuen Jahr kurz zusammengefasst:

  • Im Rahmen von Ersparnissen in Fonds zahlen Sparer zukünftig keinerlei Steuern mehr, solange die Erträge der Rücklagen unterhalb von 801 Euro bzw. bei Verheirateten unter 1602 Euro bleiben.
  • Ein großes Plus für die Pflege unserer alternden Gesellschaft: Für die Versorgung in Altenheimen wurden neue Mindestlohnstandards gesetzt, die sich bis 2020 weiter erhöhen. Demnach liegt der neue Lohn für Pflegekräfte über dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro und beträgt für 2018 nun im Osten 10,05 Euro und im Westen 10,55 Euro.
  • Mit dem Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes wird es nun auch kleineren Unternehmen ermöglicht, Ihren Mitarbeitern eine Betriebsrente zuzusichern. In Zeiten des demographischen Wandels, einer Überalterung der Gesellschaft und damit perspektivisch sinkenden gesetzlichen Renten ist dies nun der richtige Schritt. Allem voran im Niedriglohnsektor unter 2200 Euro brutto pro Monat greift der Staat Unternehmern nun unter die Arme. In diesem Fall wird die betriebliche Rente beispielsweise mit 30% bezuschusst.
  • Die Bemessungsgrenzen für Ihren Bruttolohn werden angepasst. Die im Bundesdurchschnitt steigenden Löhne erfordern nun die Erhöhung der Bemessungsgrenzen für die Erhebung von Sozialversicherungen. Die allgemeine Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird 2018 nun in ganz Deutschland auf 59.400 Euro angepasst. Wer über die Versicherungspflichtgrenze hinaus verdient, dem steht der Weg in eine private Krankenversicherung offen.
  • Ihre Daten werden über Europa hinaus besser geschützt. Das angepasste Datenschutzrecht ermöglicht Ihnen nun umfassenden Schutz Ihrer persönlichen Daten im EU-Raum und darüber hinaus. Sie haben nun das Recht, transparent zu erfahren, welche Daten von welchem Unternehmen von Ihnen gesammelt werden und können diese Daten löschen lassen. Zudem brauchen Unternehmen nun Ihr aktives Einverständnis für die Datennutzung.
  • Bei der Erwerbsminderungsrente wurden nun die Zurechnungszeiten zu Ihrem Vorteil angepasst. Sollten Sie krankheitsbedingt eher in die Rente gehen, so steht ihnen ab 2018 der vorausberechnete Rentenbetrag zur Verfügung, als wären Sie bis zu Ihrem 65. Lebensjahr arbeiten gegangen.

Eine übersichtliche Darstellung der grundlegenden Neuerungen finden Sie auch auf unserer Homepage.

Gern sind wir auch im neuen Kalenderjahr Ihr Begleiter für Ihre Finanzen und Altersvorsorge. Wir wünschen Ihnen ein gesundes neues Jahr und freuen uns, Sie bald wieder in unseren Filialen begrüßen zu dürfen.

8. Januar 2018

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