11. August 2014

Staatliche Hilfen (I): Schule, Studium und Ausbildungsförderung

Die Möglichkeiten sind vielfältig, die Voraussetzungen mitunter auch – wir geben Hinweise und Informationen zu verschiedenen Förderungsmöglichkeiten und staatlichen Hilfen. Heute geht es im ersten Teil Punkt für Punkt um Schule, Studium und Ausbildungsförderung.

Am bekanntesten dürfte hier das BAföG (abgeleitet aus dem BundesAusbildungsrderungsGesetz) sein, das für Studenten und Schüler ab Klasse 10, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, gezahlt wird. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen: wenn das Einkommen und die wirtschaftliche Situation der Eltern entsprechende Höchstfreibeträge nicht übersteigen und die gewählte Ausbildung überhaupt förderungsfähig ist. BAföG wird zu einer Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt und zur anderen Hälfte als Zuschuss. Der Höchstbetrag liegt derzeit bei 670 EUR im Monat (Stand 06/2014) und ist abhängig von verschiedenen individuellen Faktoren. Ausführliche Informationen zu einem möglichen Anspruch und ein BAföG-Rechner stehen Ihnen unter www.bafoeg-aktuell.de/ zur Verfügung.

Analog dazu existiert auch ein so genanntes Meister-BAföG, das Handwerker oder Angestellte unterstützen soll, einen höheren Abschluss zu erringen. Geleistet werden während der Weiterbildung ein Beitrag zum Lebensunterhalt und ein Zuschuss zu Lehrgangskosten, der anteilig zurück zu zahlen ist. Infos zu den Förderkonditionen etc. gibt es unter http://www.meister-bafoeg.info/.

Aber auch bereits während der Schulzeit sind für bestimmte Personengruppen Zuschüsse möglich. So können beispielsweise Hartz-IV- oder Kinderzuschlagsempfänger, deren Kinder zur Schule gehen, einen jährlichen Lernmittel-Zuschuss in Höhe von 100 Euro beantragen und mit diesem Beitrag die Familienkasse jeweils im August entlasten. Beantragt werden müssen diese Zuschüsse bei Arbeitsagenturen oder dem Grundsicherungsträger.

Im Zuge ihrer Berufsausbildung können Kinder, die aufgrund der Entfernung ihres Jobs nicht bei den Eltern wohnen beziehungsweise von diesen nicht finanziell unterstützt werden können, eine so genannte Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Das gilt auch für den nachträglichen Erwerb eines Hauptschulabschlusses. Beantragt werden müssen diese Leistungen bei der Agentur für Arbeit. Gezahlt wird ein Zuschuss zu Lebensunterhalt, Miete und Fahrtkosten, der sich am individuellen Bedarf unter Anrechnung von Azubi-Gehalt und Elterneinkommen orientiert.

Um ganz besonders in der Endphase einer Ausbildung den erfolgreichen Abschluss einer Qualifikationsstufe nicht zu gefährden, gibt es den Bildungskredit. Dieser Kredit muss allerdings verzinst werden, wobei der Zinssatz dank Bundesgarantie äußerst günstig ist (aktuell: 1,41 effektiver Jahreszins / Stand 04-2014). Der Bildungskredit kann an Schüler oder Studenten zusätzlich zu BAföG und Einkommen gestaffelt gewährt werden. Die derzeitige Höchstgrenze für diese maximal 24 Monate verfügbare Hilfe liegt bei insgesamt 7200 Euro, deren Tilgung vier Jahre nach Auszahlungsbeginn in Raten zu erfolgen hat. Beantragt wird diese zusätzliche Unterstützung ausschließlich beim Bundesverwaltungsamt, das für weitere Auskünfte eine telefonische Servicehotline eingerichtet hat, die werktäglich verfügbar ist: 022899358 – 4492.

In den kommenden Wochen informieren wir Sie an dieser Stelle über weitere Möglichkeiten im Zusammenhang mit staatlicher Förderung oder finanziellen Zuschüssen, und zwar zu diesen Themengebieten:

  • Immobilienerwerb und Bausparen
  • Hilfen für Kinder & Familien
  • Zusätzliche private Pflege- und Altersvorsorge
  • Rund um Energie, Umwelt und Haus
11. August 2014

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