16. Oktober 2014

Staatliche Hilfen (II): Bausparen und Immobilienerwerb

Die Möglichkeiten sind vielfältig, die Voraussetzungen mitunter auch – wir geben Hinweise und Informationen zu verschiedenen Förderungsangeboten und staatlichen Hilfen. Heute geht es im zweiten Teil um Bausparen und Immobilienerwerb.

Wer ein Haus oder eine Wohnung kaufen beziehungsweise finanzieren möchte, kann auf vielfältige Förderungsmöglichkeiten setzen, auf die sich bauen lässt. Der Staat oder auch Kommunen helfen oft beim Eigenheim-Erwerb ordentlich mit. Doch für wen sich welche Förderung am besten rechnet, hängt immer von den individuellen oder regionalen Voraussetzungen, beziehungsweise vom Arbeitsverhältnis ab, wie beim Wohn-Riester. Junge Familien können häufig auf städtische oder kommunale Fördermittel zugreifen. Und energieeffiziente Bauweisen werden besonders attraktiv von der staatlichen KfW-Bank gefördert.

Wohn-Riester:
Ursprünglich diente die Förderung von Riester-Produkten direkt der Altersvorsorge. Doch mittlerweile können staatliche Riester-Zulagen auch für die Immobilien-Finanzierung eingesetzt werden. Das wird als „Wohn-Riester“ bezeichnet und dient als Förderinstrument für Riester-Darlehen und Riester-Bauspardarlehen. Das Ziel ist eine entschuldete Immobilie im Alter. Aber nicht für alle: denn nur gesetzlich Rentenversicherten und Beamten steht Wohn-Riester zu und gilt nur für inländische und selbst genutzte Immobilien. Ansonsten betragen die Zulagen – wie bei der Riester-Rente – bis zu 154 Euro je Erwachsenen sowie 185 Euro pro Kind. Für ab 2008 geborene Kinder werden sogar 300 Euro gewährt. Voraussetzung für die maximale Förderung ist allerdings, dass jährlich vier Prozent des Bruttoeinkommens (höchstens aber 2100 Euro) aus dem Vorjahr in die Tilgung des Darlehens fließen. Unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch auch „ältere“ Riester-Verträge (teilweise) für die Finanzierung von Wohneigentum herangezogen werden. Doch ähnlich wie bei Riester-Renten fördert der Staat zwar die Ansparphase, erhebt dafür allerdings später Steuern auf die Rente. Das gilt auch individuell für den Wohn-Riester, wobei hier auch Steuernachlässe möglich werden.

KfW-Darlehen
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den individuellen Immobilienerwerb meist über vergünstigte Kredite, die über das eigene Kreditinstitut beantragt werden können. Vor allem jedoch können Interessenten für den Immobilienerwerb verschiedene KfW-Programme kombinieren und sich so aussichtsreiche Kreditbedingungen sichern. So fördert die KfW beispielsweise den Bau und/oder Kauf von energieeffizienten Häusern sowie energetische Sanierungs- und altersgerechte Umbaumaßnahmen. Die Höhe der Darlehen hängt dabei von aktuell laufenden Fördersystemen ab, und inwieweit diese auf den Kreditnehmer zutreffen. Ebenso interessant: Geht es um einen Neubau, sind zusätzlich zu Bau- und Baunebenkosten auch Kosten für Beratung, Planung und Baubegleitung förderungsfähig. Nur ein etwaiger Grundstückserwerb bleibt außen vor.

Regionale/kommunale Förderung
Im Gegensatz zur vorrangigen Neubau-Förderung durch die KfW widmen sich regionale oder städtische Förderprogramme auch dem Kauf bestehender Gebäude und Wohnungen. Zum Beispiel, um Wohnraum zu erhalten oder eben (junge) Familien in der Kommune zu halten. Dabei richten sich die meisten Förderprogramme der Bundesländer an Familien mit einem Einkommenslimit. Werden bestimmte Vergabekriterien erfüllt, helfen die Länder meist mit zinsgünstigen Immobilienkrediten oder Tilgungs-Zuschüssen. Städte und Kommunen verfügen mitunter noch über extra Fördertöpfe, um Familien zu unterstützen und/oder Strukturen zu fördern. Spezielle Informationen zu den derzeitigen Förderungskriterien und -möglichkeiten in Sachsen für private Immobilienkäufer finden Sie hier.

Wohnungsbauprämie und vermögenswirksame Leistungen (VL)
Zusätzlich zu den hier aufgeführten Leistungen und Förderungschancen beteiligen sich neben dem Staat, den Ländern oder Kommunen manchmal auch die Arbeitgeber dank vermögenswirksamer Leistungen am Bausparen. Zudem bezuschusst der Gesetzgeber diese Zahlungen mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage. Ebenso können mit Wohnungsbauprämien Bausparverträge gezielt unterstützt werden. Doch bei diesen Möglichkeiten gelten in aller Regel bestimmte Einkommensgrenzen sowie weitere Anforderungen.
Dennoch, der Erwerb einer Immobilie ist für viele Menschen nicht nur ein Traum, sondern auch mit zahlreichen Entscheidungen verknüpft. In jedem Falle sollte am Anfang eine umfangreiche, individuelle Beratung stehen. Dafür gibt es die LBS, die Bausparkasse der Sparkassen und die Nummer eins unter den Bausparkassen in Deutschland.

Bisher informierten wir Sie im Rahmen unserer kleinen Reihe zu diesem Thema:

In den kommenden Wochen berichten wir an dieser Stelle über weitere Möglichkeiten im Zusammenhang mit staatlicher Förderung oder finanziellen Zuschüssen, und zwar zu diesen Themengebieten:

  • Hilfen für Kinder & Familien
  • Zusätzliche private Pflege- und Altersvorsorge
  • Rund um Energie, Umwelt und Haus
16. Oktober 2014

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