14. Oktober 2025

IBAN allein reicht nicht mehr – neue EU Vorgabe erhöht Sicherheit beim Zahlungsverkehr

Presse

Seit dem 5. Oktober 2025 setzt die Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien eine neue EU‑Regelung (EU Nr. 2024/886) um, nach der Banken bei jeder Überweisung prüfen müssen, ob der angegebene Empfängername zur IBAN passt. Ziel ist ein noch sichererer Zahlungsverkehr, weniger Betrugsfälle und das Vermeiden von Fehlüberweisungen.

„Die Einführung der Empfänger‑Überprüfung ist ein wichtiger Schritt, um den Zahlungsverkehr für alle Beteiligten sicherer zu machen“, erklärt Mario Häser, Vorstandsmitglied der Sparkasse Oberlausitz‑Niederschlesien.

Was bedeutet die neue EU-Regelung?

  • Zusätzliche Sicherheit: Jede Überweisung wird automatisch überprüft, ob Name und IBAN übereinstimmen. Bei Unstimmigkeiten erscheint sofort eine Warnmeldung, die eine Fehlüberweisung verhindern soll.
  • Anpassungen im Alltag: Sowohl Online‑Überweisungen als auch Daueraufträge unterliegen bei Einrichtung der neuen Prüfung. Für Privatkunden bedeutet das, künftig den Empfängernamen exakt so einzugeben, wie er bei dessen Bank hinterlegt ist.
  • Firmen- und Gewerbekunden: Unternehmen müssen ihre Datensätze auf Richtigkeit prüfen und diese ggf. bei Rechnungsstellung an die neue Vorgabe anpassen.

André Thronicker, Leiter Direktbanking empfiehlt Unternehmen im Umgang mit Ausgangsrechnungen: „Damit Ihre Kunden reibungslos überweisen können, sollten die IBAN und der Name des Kontoinhabers deutlich und korrekt auf der Rechnung ausgewiesen sein, um Unstimmigkeiten zu vermeiden. Für die Empfängerüberprüfung können zusätzlich sogenannte Alias‑Namen bei der Sparkasse hinterlegt werden (z. B. Kontoinhaber Elektro König & Söhne GbR, Alias: Elektro König). Das erleichtert die korrekte Eingabe der Kontodaten bei Rechnungszahlungen. Unsere Firmen- und Gewerbekunden senden uns hierfür einfach ihre gewünschten Alias‑Bezeichnungen per E‑Mail an businessline@spk‑on.de. Unser Team steht natürlich auch gerne beratend zur Seite.“

Welche Fehlermeldungen gibt es bei Abweichungen?

Die Zahlungssysteme unterscheiden zwischen folgenden Fehlermeldungen:

  • Nahezu Übereinstimmung: Bei geringfügigen Abweichungen schlägt das System alternative Empfängernamen vor, die bei der Bank hinterlegt sind.
  • Keine Übereinstimmung: Bei deutlichen Diskrepanzen zwischen Namen und IBAN wird eine deutliche Warnmeldung angezeigt, der Kunde muss die Angaben prüfen und kann den Namen korrigieren.
  • Prüfung nicht möglich: Weiterhin ist es möglich, dass die Empfängerbank keinen Namen zurückmelden konnte. Eine Verpflichtung besteht nur für Zahlungskonten im Sinne der PSD2 (Payment Services Directive 2). Kein Zahlungskonto im Sinne der PSD2 sind reine Anlagekonten für Geldanlagen oder Kreditkonten.

Hinweis: In allen drei Fällen kann die Zahlung (auf eigenes Risiko), trotz der negativen Rückmeldung vom System, ausgeführt werden.

Was ist der Nutzen dieser Änderung?

Die neue Empfängerüberprüfung schützt vor Fehlüberweisungen: Geld wird künftig nicht mehr versehentlich auf falsche Konten geleitet. Gleichzeitig erkennt das System noch besser betrügerische Zahlungen bereits im Vorfeld. Klare Hinweismeldungen bei Unstimmigkeiten erleichtern die sofortige Korrektur der eingegebenen Daten.

Weitere Informationen finden Privatkunden unter spk-on.de und Firmen- sowie Gewerbekunden unter spk-on.de/ip-regulierung.

14. Oktober 2025

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