23. August 2019

Änderungen im Online-Banking ab 14.09.2019

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Sie kaufen häufig im Internet oder buchen ihre Reise online? Dann haben Sie es wahrscheinlich schon bemerkt. Oftmals reichen Kreditkartennummer, die Gültigkeit und der dreistellige Prüfcode beim Bezahlen nicht mehr aus.

Spätestens ab dem 14. September 2019 setzen Sparkassen und andere Finanzinstitute die neue EU-Richtlinie PSD2 (Payment Services Directive 2) um. Dadurch ergeben sich Verbesserungen im Zahlungsverkehr und Online-Banking.

Was soll es bringen?

  • Mehr Sicherheit
  • Mehr Komfort
  • Mehr Transparenz
  • Mehr Verbraucherschutz

Weitere Vorteile der EU-Zahlungsdiensterichtlinie

Wen betrifft es?

Alle Onlinebanking- und Kreditkartennutzer

Worauf sollten Sie achten …?

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App-Nutzer: Verwenden Sie die aktuellste Sparkassen-App. Die neuesten Versionen finden Sie im App-Store. Alle Funktionen bleiben bestehen. Lediglich der Zugriff auf sensible Umsatzdaten erfordert unter Umständen eine TAN. Dabei ist es sehr praktisch, wenn Sie mobil die pushTAN-App verwenden.

TAN-Generator-Nutzer: Für Sie ändert sich nichts. Alle Funktionen bleiben bestehen. Lediglich der Zugriff auf sensible Umsatzdaten erfordert unter Umständen eine TAN. Unser Tipp: verwenden Sie einen TAN-Generator mit chipTAN-QR, mit diesem gelingt die TAN-Generierung in weniger als einer Sekunde.

HBCI-Chipkarten-Nutzer: Achten Sie auf eine aktuelle Online-Banking Software. Veraltete Programme werden künftig von Bankrechenzentren abgelehnt. Sonst ändert sich für Sie nichts. Mit der HBCI-Chipkarte nutzen Sie bereits eine starke Kundenauthentifizierung.

Was ändert sich für Kreditkartennutzer?

Kreditkartennutzer: Kaufen Sie online? …dann installieren Sie die mobile App S-ID-Check und registrieren sich online unter www.s-id-check.de. So kaufen Sie künftig sicher im Internet ein und bestätigen Ihre Zahlung einfach per Klick in der App. Bitte beachten Sie, dass die Aufforderung zur Zahlungsbestätigung per App nicht bei jedem Online-Einkauf abgefragt wird.

Was ändert sich für StarMoney- und SFirm-Nutzer?

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Grundsätzlich sollten Sie die aktuelle Version Ihrer Software nutzen. Folgende StarMoney- und SFirm-Versionen unterstützen die neuen Vorgaben:

  • StarMoney 12, StarMoney 11
  • StarMoney Business 9, StarMoney Business 8
  • SFirm 4, SFirm 3.2

Was ist noch gut zu wissen?

Nutzen Sie Zahlungsdiensteanbieter für Überweisungen oder ihr Finanzmanagement, müssen diese künftig bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen sein. Im Online-Banking Ihrer Sparkasse haben Sie jederzeit einen Überblick über von Ihnen beauftragte Dienste und können deren Kontenzugriff auch einfach wieder deaktivieren.

Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage: Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien

Haben Sie dazu weitere Fragen, dann stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Seite. Vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Termin, schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an.

Ihre Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien

Übrigens:

Nutzen Sie fürs bequeme Onlineshopping neben der Kreditkarte auch unsere Zahlungsalternativen wie giropay oder paydirekt.

23. August 2019

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