IBAN allein reicht nicht mehr – neue EU Vorgabe erhöht Sicherheit beim Zahlungsverkehr
Seit dem 5. Oktober 2025 setzt die Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien eine neue EU‑Regelung (EU Nr. 2024/886) um, nach der Banken bei jeder Überweisung prüfen müssen, ob der angegebene Empfängername zur IBAN passt. Ziel ist ein noch sichererer Zahlungsverkehr, weniger Betrugsfälle und das Vermeiden von Fehlüberweisungen.
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