13. März 2020

Corona: Was deckt die Reiserücktrittskosten-Versicherung & Auslandsreise-Krankenversicherung?

© DSV

Nachdem auch in Europa immer mehr Länder von Corona-Infektionen berichten, beantwortet die Union Reiseversicherung die wichtigsten Fragen zum Versicherungsschutz.

Reiserücktrittskosten-Versicherung

Bin ich versichert, wenn ich am Corona-Virus erkranke und meine Reise nicht antreten kann?

Ein versicherter Rücktrittsgrund ist eine unerwartete schwere Erkrankung. Erkrankt ein Versicherter am Corona-Virus, so ist eine Erstattung der Stornokosten gewährleistet.

Bin ich versichert, wenn ich eine Reise in ein vom Corona-Virus betroffene Region gebucht habe und befürchte, mich dort anzustecken?

Nein, die Angst am Urlaubsort zu erkranken ist kein versicherter Rücktrittsgrund.

Unser Tipp: Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, fragen Sie Ihren Reiseveranstalter, ob die Reise durchgeführt wird bzw. ob kostenlose Stornierungen oder Umbuchungen angeboten werden.

Meine Reederei hat mich darüber informiert, dass aufgrund des Corona-Virus die ursprünglich geplante Route meiner Kreuzfahrt geändert wurde – sind die Stornokosten versichert?

Nein, sollte eine Änderung der Route vorgenommen werden, ist dies kein versicherter Rücktrittsgrund.

Unser Tipp: Fragen Sie bei der Reederei nach, ob kostenlose Stornierungen möglich sind.

Inwieweit greift die Versicherung, wenn ich im Ausland bin und von einer Quarantänemaßnahme betroffen bin?

Für solche Fälle sind keine Versicherungsleistungen vorgesehen. Kosten für entgangene Urlaubsfreuden o. ä. sind nicht versichert.

Während des Aufenthaltes am Urlaubsort tritt ein Corona-Fall auf – besteht im Falle des Reiseabbruchs Versicherungsschutz?

Nein, denn es liegt kein versicherter Abbruchsgrund vor. Erkrankt eine versicherte Person selbst an dem Corona-Virus, so wären die Kosten für die Mehrkosten der Rückreise versichert. Ist zudem ein Tarif mit Reiseabbruch versichert, wäre auch der nicht genutzte Reiseteil erstattungsfähig.

Auslandsreise-Krankenversicherung

Bin ich im Rahmen der Auslandsreise-Krankenversicherung versichert, wenn ich im Ausland am Corona-Virus erkranke?

Ja, die Auslandreise-Krankenversicherung übernimmt die Behandlungskosten im Rahmen der Versicherungsbedingungen.

Inwieweit greift die Versicherung, wenn ich im Ausland bin und von einer Quarantänemaßnahme betroffen bin?

Für solche Fälle sind keine Versicherungsleistungen vorgesehen. Kosten für entgangene Urlaubsfreuden o. ä. sind nicht versichert. Erkranken Sie selbst am Corona-Virus sind die Behandlungskosten versichert.

Wo kann ich mich generell über das Corona-Virus informieren?

Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland stellt aktuelle Links und Informationen zur Krankheit, den Risikogebieten, den Einreisebestimmungen, Reisebeschränkungen usw. zur Verfügung https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/-/2296762

Das Robert-Koch-Institut stellt eine große Informationsvielfalt rund um die Krankheit, die Prävention, die Diagnostik und den Reiseverkehr und die aktuelle Risikobewertung zur Verfügung https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stellt unter anderem eine umfangreiche FAQ-Liste rund um die Erkrankung zur Verfügung https://www.who.int/news-room/q-a-detail/q-a-coronaviruses

 

Quelle: Unsere Verbundpartner die Union Krankenversicherung AG und Bayerische Beamtenkrankenkasse AG

13. März 2020

Ihr Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

zur Aktuell-Übersicht