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29. Juli 2021

Finanzaufsicht fordert ab dem 8. August bei Bareinzahlung von mehr als 10.000 Euro einen besonderen Nachweis über die Herkunft des Geldes

Ab dem 8. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausweislich Ziffer 1 ihrer Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (Besonderer Teil Kreditinstitute) bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro von Kunden die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag. Diese Vorgabe gilt für alle Banken und Sparkassen in Deutschland und ist ab diesem Datum auch für die Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien bindend.

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27. Juli 2021

Wiedereröffnung Filiale Reichenbach: Ein voller Erfolg

Ab heute empfängt das Team der Filiale Reichenbach ihre Kunden wieder persönlich. Bürgermeisterin Carina Dittrich gratulierte der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien zur Wiedereröffnung der Filiale Reichenbach und betonte, dass die Filiale eine wichtige Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger ist.

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