16. Juli 2015

Ferienarbeit (I): Wissen, was in punkto Jugendschutz zu beachten ist

Mit der Ferienzeit kommt gerade bei Jugendlichen oft der Wunsch auf, sich etwas eigenes Geld zu verdienen. Doch was müssen Sie und Ihre Kinder dabei arbeitsrechtlich sowie in Hinblick auf den Jugendschutz beachten? Und wie ist Ihr Kind beim Ferienjob eigentlich abgesichert? Ein Überblick in zwei Teilen … (Teil II widmet sich dem Thema „Ferienarbeit: Steuern, Sozialabgaben & Kindergeld?“)

In punkto Jugendschutz und arbeitsrechtlicher Aspekte gilt: grundsätzlich ist die Beschäftigung von Schülern, die noch nicht 15 Jahre alt (und daher im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes noch Kinder sind), verboten – dies gilt auch für Jugendliche, die noch der sogenannten Vollzeitschulpflicht unterliegen (d.h. in der Regel: die noch nicht 10 Jahre zur Schule gegangen sind). Es gibt allerdings auch Ausnahmen, denen zufolge eine Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Ferien und/oder Aushilfsjobs möglich sind. Vorausgesetzt, die Erziehungsberechtigten stimmen zu, es werden bestimmte Zeitvorgaben eingehalten und die Arbeit ist auch für Kinder geeignet.

Für Jugendliche ab 15 Jahren gilt: sie dürfen unter bestimmten Rahmenbedingungen mit Erlaubnis der Eltern in den Schulferien für höchstens vier Wochen (20 Arbeitstage im Kalenderjahr) beschäftigt werden. Für Jugendliche im Alter ab 16 bzw. 17 Jahren wiederum sind weitere Ausnahmen möglich. In der Regel sind (außer ggf. Gastronomie, Gesundheitswesen, Handel) keine ärztlichen Untersuchungen vor Aufnahme einer Ferientätigkeit notwendig. Während der Ferienarbeit besteht übrigens ein Unfallversicherungsschutz über die jeweilige Berufsgenossenschaft (oder anderweitige Versorgungswerke) des Arbeitgebers – diese Absicherung gilt für den Arbeitsplatz ebenso wie für den Weg von und zur Arbeit.

Sie sehen, es ist so einiges zu beachten. Aber eine Ferientätigkeit kann sich dennoch auszahlen. In vielerlei Hinsicht: Denn „eigenes“ Geld zu verdienen ist sicherlich nicht nur aus erzieherischer Sicht sinnvoll. Auch die Frage, was mit den erarbeiteten Beträgen wird, ist ein wichtiger Aspekt. Vielleicht lässt sich durch vorherige Absprache auch etwas für ein Sparkonto und damit für „größere“ Ziele abzweigen. Bei der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien finden Sie und Ihre Kinder für diesen Verdienst immer gern einen Ansprechpartner und ein geeignetes Konto mit vielen Möglichkeiten.


Hier gibt es detaillierte Infos für junge Kunden (und solche, die es werden wollen).

16. Juli 2015

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