Kinderlachen und im eigenen Haus Faxen machen! – Sichern Sie sich das Baukindergeld!
Seit dem 18.09.2018 unterstützt der Staat Familien und Alleinstehende auf ihrem Weg zum Eigenheim. Das Schöne dabei ist, Sie können es selbst einfach online beantragen.
Für jedes Kind unter 18 Jahren gibt es einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro (maximal 10 Jahre). So können Sie insgesamt 12.000 Euro für jedes Kind erhalten.
Wer hat Anspruch?
Alle natürlichen Personen, wenn sie (Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden sind und selbst kindergeldberechtigt sind oder mit der kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt leben und in ihrem Haushalt mindestens ein Kind (unter vollendeten 18 Jahren) lebt. Eine Kindergeldberechtigung ist Voraussetzung.
Wofür gibt es das Geld?
Für den erstmaligen Erwerb oder Bau von Wohneigentum, ob Neubau, Bestandsbau, Wohnung oder Haus. Eine Beschränkung der Wohnfläche gibt es nicht.
Unsere Empfehlung: Machen Sie einen Online-Vorabcheck bei der KfW!
Wenn das Baukindergeld auf Sie und Ihre Bedürfnisse passt, dann beantragen Sie es einfach über das KfW-Zuschussportal.
Worauf sollten Sie achten?
Eine Voraussetzung ist, dass Sie Ihr Eigenheim ununterbrochen 10 Jahre lang selbst für Ihre Wohnzwecke nutzen.
Das jährliche zu versteuernde Einkommen darf im Haushalt 90.000 Euro (bei einem Kind, zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind) nicht überschreiten.
Ihr Kaufvertrag muss zwischen dem 01.01.2018 und 31.12.2020 unterzeichnet worden sein oder bei Neubauten muss die Baugenehmigung in diesem Zeitraum vorliegen.
Für Kinder, die nach Antragseingang in den Haushalt aufgenommen werden, kann leider kein Baukindergeld beantragt werden.
Unser Tipp:
Informieren Sie sich bei Ihrem Sparkassen-Berater. Er hilft Ihnen gern bei allen Fragen weiter.
Zum KfW Merkblatt: Bauen, Wohnen, Energie sparen
Sie sind auf den „Fördergeschmack“ gekommen? Dann testen Sie auch unseren Förderfinder.
Quelle: https://www.lbs.de/finanzieren/f/baukindergeld/index.jsp
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