18. August 2014

Punkt für Punkt ein Rechtsschutzgrund

Zum 1. Mai 2014 wurde das „Verkehrszentralregister“ durch das neue „Fahreignungsregister“ abgelöst. Daraus ergeben sich grundlegende Veränderungen zum altbekannten Punktesystem aus Flensburg. Es werden nur noch Verstöße mit Punkten geahndet, die die Verkehrssicherheit gefährden. Rein formale Verstöße ohne unmittelbare Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit finden keine Berücksichtigung mehr.

Aber seien wir einmal ehrlich: Wie schnell ist etwas passiert? Nicht nur Vielfahrer und Anfänger sind davon betroffen. Da ist es einfach ein gutes Gefühl, einen zuverlässigen Rechtsschutz-Partner an seiner Seite zu wissen. Einen, der sich z. B. bei einem Verkehrsunfall um die Kosten für Anwälte, Gerichte, Sachverständige, Zeugen oder Dolmetscher im Ausland kümmert.

Die Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien bietet daher gemeinsam mit der ÖRAG Rechtsschutzversicherung, dem Partner der öffentlichen Versicherer und der Sparkassenfinanzgruppe, die Rechtsschutz-Aktion „8-Punkte“ an. Ziel ist es, die Kunden der Sparkasse für die neue Regelung zu sensibilisieren. In Form einer Broschüre mit allen wichtigen Informationen und einer Bußgeldübersicht macht die Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien gezielt auf das „Fahreignungsregister“ aufmerksam.

Übrigens: In der aktuellen KUBUS-Studie des Marktforschungsinstituts MSR Consulting fielen die Urteile für Betreuungsqualität und Gesamtzufriedenheit mit einem zweifachen „Hervorragend“ besonders gut aus. Somit liegt die ÖRAG Rechtsschutzversicherung in der Kundenzufriedenheit deutlich über Marktniveau.

Weitere Informationen finden Sie in der Internetfiliale Ihrer Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien.

18. August 2014

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