23. Februar 2016

Riester-Lösungen: Denken Sie an Ihre Zulagen?

Mit den Riester-Lösungen soll die private Altersvorsorge gestärkt werden, um zukünftig ein sinkendes Rentenniveau aus der gesetzlichen Rente auszugleichen. Dafür gibt es verschiedene Angebote, von einer Renten-Lösung bis zum so genannten Wohn-Riester. In jedem Falle ist es für den Riester-Sparer wichtig, nicht den jährlichen Zulagenantrag für die staatliche Förderung zu vergessen, oder am besten gleich einen „Dauerzulagenantrag“ zu stellen. Wie informieren Sie, wie das funktioniert.

Wichtig ist, dass grundsätzlich die Voraussetzungen für eine staatliche Riester-Förderung gegeben sind. Das bedeutet, mindestens ein Partner muss sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein, und es werden jährlich eigene Riester-Beiträge (mindestens ein Sockelbetrag) geleistet. Zudem muss ein entsprechender Förderungsantrag jährlich bei der Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) neu gestellt werden, um in den Genuss der Zulagen zu kommen. In der Regel übernimmt das der Anbieter, bei dem Ihr Riester-Vertrag läuft, automatisch. Ihm können Sie auch eine entsprechende Vollmacht („Dauerzulagenantrag“) erteilen, um nicht jedes Jahr einen neuen Antrag ausfüllen zu müssen.

Die ZfA ist auch Ihr Ansprechpartner, wenn es um eine geplante Entnahme von Kapital aus Ihrem Riester-Vertrag geht. Entsprechende Antragsformulare stellt der Riester-Vertragspartner zur Verfügung. Nach Prüfung erhält Ihr Anbieter seitens der Behörde einen Bescheid und darf Ihnen das beantragte Kapital auszahlen. Und in Bezug auf einen möglichen Steuervorteil nutzen Sie im Zuge Ihrer individuellen jährlichen (Einkommens-)Steuererklärung die Anlage AV. Das Finanzamt prüft dann in jedem Fall ob der Riester-Vertrag neben den Zulagen weitere Vorteile bringen kann. Riester-Verträge sind im Übrigen von der Abgeltungssteuer befreit.

Tipp: Teilen Sie sämtliche persönliche Veränderungen zeitnah der ZfA mit, um sicher zu gehen, dass sie vollumfänglich von Zulagen oder Steuervorteilen zu profitieren – dies gilt etwa, wenn Sie heiraten oder ein Kind bekommen.


Mehr Informationen – ganz speziell zum Wohn-Riester – gibt es hier!

23. Februar 2016

Ihr Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

zur Aktuell-Übersicht