Finanzaufsicht fordert ab dem 8. August bei Bareinzahlung von mehr als 10.000 Euro einen besonderen Nachweis über die Herkunft des Geldes
Ab dem 8. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausweislich Ziffer 1 ihrer Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (Besonderer Teil Kreditinstitute) bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro von Kunden die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag. Diese Vorgabe gilt für alle Banken und Sparkassen in Deutschland und ist ab diesem Datum auch für die Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien bindend.
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