Punkt für Punkt ein Rechtsschutzgrund
Zum 1. Mai 2014 wurde das „Verkehrszentralregister“ durch das neue „Fahreignungsregister“ abgelöst. Daraus ergeben sich grundlegende Veränderungen zum altbekannten Punktesystem aus Flensburg. Es werden nur noch Verstöße mit Punkten geahndet, die die Verkehrssicherheit gefährden. Rein formale Verstöße ohne unmittelbare Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit finden keine Berücksichtigung mehr.
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