5. Januar 2015

Was die Pflegereform uns bringt.

Pflege wird wohl für jeden Menschen ein Thema, ob für sich selbst oder im Familien- und Freundeskreis. Seit dem 1. Januar gilt ein Gesetz, das eine leichte Erhöhung der Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung beinhaltet, und u. a. mit diesen Mitteln zur Optimierung der Leistungen aus der Pflegeversicherung und insbesondere zur Entlastung von Angehörigen beitragen möchte. Die Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien präsentiert Ihnen wichtige Punkte der neuen Regelungen.

Die weihnachtlichen Feiertage und der Jahreswechsel sind vorbei. Ganz sicher haben viele Menschen dabei auch an die Zukunft gedacht und was sie jedem bringen wird, beziehungsweise auch, wie man gegebenenfalls individuell vorsorgen kann. Dabei rückt seit dem 1. Januar 2015 das Thema Pflege noch stärker in den Fokus, da der Gesetzgeber das so genannte Pflegestärkungsgesetz auf den Weg gebracht hat. Im Einzelnen hier die wichtigsten Änderungen bzw. Neuerungen.

4 % mehr Geld: für Leistungen und Umbauten

Die Leistungssummen für Pflegebedürftige steigen um bis zu 4 Prozent. Das umfasst stationäre und Sachleistungen sowie die professionelle Betreuung zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung und gilt auch für Pflegegeld. Außerdem gibt es für barrierefreie oder anderweitig pflegeorientierte Umbauten eine deutliche Erhöhung möglicher Zuschüsse – nunmehr bis 4000 Euro (bisher max. 2557 Euro). Dies gilt allerdings nicht für Leistungen, die erst 2012 eingeführt wurden. Dann beträgt die Steigerung lediglich 2,67 Prozent.

Hilfen bereits ab Pflegestufe 0

Auch für Menschen ohne Pflegestufe wurde der Leistungskatalog ergänzt. Hier sind nunmehr Zuschüsse für ambulante Betreuung in Wohngruppen sowie die Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege möglich und außerdem kann per Anschubfinanzierung die Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen gefördert werden.

Plus an zusätzlichen Leistungen bei Betreuung

Ab diesem Jahr haben alle Pflegebedürftigen einen gesetzlichen Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen, darunter können Angebote wie Demenz- oder Alzheimergruppen fallen. Aber auch im ambulanten Bereich besteht nunmehr ein Anspruch auf Entlastungsleistungen, um vor allem die Pflegenden zu entlasten, zum Beispiel durch Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung oder bei pflegebedingten Alltagsanforderungen sowie zur organisatorischen Unterstützung von Hilfeleistungen.

Ambulante Pflegeleistungen flexibler gehandhabt

Die Kombination von Kurzzeit- und so genannter Verhinderungspflege wird flexibler, damit auch die Planungssicherheit und Lebensqualität der Pflegenden verbessert werden kann. Zudem wird der Anspruch auf Tages- und Nachtpflege gleichrangig mit Pflegegeld und Pflegesachleistungen behandelt.

Lohnersatzleistung und Auszeit für Angehörige

Tritt der Bedarfsfall auf, Angehörige vorübergehend pflegen zu müssen – kann dafür eine Lohnersatzleistung beansprucht werden. In derartigen Fällen zahlt nicht der Arbeitgeber, sondern die Pflegekasse des Pflegebedürftigen – bis zu zehn Arbeitstage (also ähnlich dem Kinderkrankengeld).

Vorsorgefonds für Beitragsstabilität

Ein extra eingerichteter Vorsorgefonds soll zukünftig (mit) helfen, die Pflegeleistungen weiterhin bezahlbar zu halten.

Die Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien bietet Ihnen demnächst hier im Blog einen Überblick in punkto staatliche Förderung und Unterstützung rund um das Thema Pflege.

Weitere Informationen finden Interessierte online beim Bundesministerium für Gesundheit.

5. Januar 2015

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