20. Februar 2015

Staatliche Hilfen (IV): für Kinder & Familien

Die Möglichkeiten sind vielfältig, die Voraussetzungen mitunter auch – wir geben Hinweise und Informationen zu verschiedenen Förderungsangeboten und staatlichen Hilfen. Heute geht es im vierten Teil um Kinder & Familien.

Mit den lieben Kindern wachsen leider auch die Ausgaben. Und alles zusammen genommen geht oft ganz schön ins Geld. Doch es gibt zahlreiche Möglichkeiten und Optionen, wie Eltern oder Alleinerziehende ihre Familienkasse entlasten und staatliche Unterstützung gezielt nutzen können. Auch wenn dafür meist einige Anträge und Formulare nötig sind – es lohnt sich! Wir helfen Ihnen dabei, sich einen Überblick zu verschaffen.

Babyerstausstattung

Unterstützung von Anfang an bieten zum Beispiel zahlreiche Institutionen (Kirchen, Jobcenter, Caritas, Stiftungen etc.). Auf Antrag kann der Erwerb von elementaren Sachen (Bett, Kinderwagen, Wickelkommode) fürs Baby oder auch schon die Umstandsbekleidung mit oder ganz finanziert werden, in der Regel ist die Zuschusshöhe einkommensabhängig.

Begrüßungsgeld

Hurra, das Kind ist auf der Welt Für zahlreiche Gemeinden und Städte in Deutschland ist das ein gewichtiger Grund, den Neugeborenen mit einem sogenannten „Begrüßungsgeld“ zu empfangen. Informieren Sie sich am besten an Ihrem Wohnort.

Betreuungskosten

Die lieben Kleinen können nicht immer selbst betreut werden. Das gilt umso mehr für Alleinerziehende. Hilfreich ist in derartigen Fällen, dass es neben den üblichen Zuschüssen durch anfallende Kinderbetreuungskosten auch steuerliche Vorteile geben kann. Ausgaben für Tagesmutter, Krippe, Kindergarten, Kita sowie Hort können mit maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr in der Steuererklärung bis zum 14. Lebensjahr des Kindes deklariert werden und können so die Steuerbelastung reduzieren.

Elterngeld (plus)

Mit dem Elterngeld leistet der Staat bis zu 14 Monate nach der Geburt des Kindes einen Betrag zwischen 67 und 100 Prozent des letzten Nettogehalts – mindestens jedoch 300, maximal 1.800 Euro pro Monat. Ab dem Jahr 2015 kommt zudem das „Elterngeld Plus“ und bietet etliche Neuerungen; u . a. können zukünftige Eltern ohne Abzüge einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Auch in punkto „Partnerschaftsmonate“ wird die Zeitspanne verlängert.

Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag ist eher etwas für besserverdienende Eltern (> 60.000 Euro Jahreseinkommen) eine Alternative zum Kindergeld. In derartigen Fällen fällt der Kinderfreibetrag höher aus als das sonst gezahlte Kindergeld. Im Zweifelsfall hilft eine Nachfrage beim zuständigen Finanzamt, diesen Punkt zu klären.

Kindergeld

Ein ganz wesentlicher Baustein der sozialen Absicherung ist das Kindergeld, das in Deutschland einkommensunabhängig mindestens bis zum 18. Lebensjahr, max. bis zum 25. Geburtstag des Kindes gezahlt wird. Die gestaffelten Leistungen betragen für die ersten zwei Kinder jeweils 184 Euro, 190 Euro für das dritte und 215 Euro ab dem vierten Kind. Die Antragsabwicklung übernimmt die Bundesagentur für Arbeit – entsprechende Formulare finden Sie auch online.

Kinderzuschlag

Kinderzuschläge werden gezahlt, wenn das Einkommen der Erziehungsberechtigten nicht zur Abdeckung des Familienbedarfs reicht – und ansonsten Arbeitslosengeld II beantragt werden müsste. Je nach Einkommenssituation beträgt der Zuschuss maximal 140 Euro je Kind/Monat.

Mutterschaftsgeld

Für die Leistung des Mutterschaftsgeld ist ein Antrag bei der eigenen Krankenkasse und dem Arbeitgeber notwendig – d. h. Sie müssen zwingend Arbeitnehmerin sowie Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sein und Anspruch auf Krankengeld haben. In diesem Fall haben Sie ein Recht auf die Zahlung Ihres Nettogehaltes für den Zeitraum von sechs Wochen vom errechneten Geburtstermin bis acht Wochen nach der Geburt. Der Großteil wird dabei vom Arbeitgeber geleistet, Ihre Krankenklasse steuert aber täglich 13 Euro bei.

Unterhaltsvorschuss beantragen

Sind Sie Alleinerziehende(r) und erfolgt keine Unterhaltszahlung des anderen Elternteils, können Sie einen so genannten Unterhaltsvorschuss beantragen. Dies muss beim Jugendamt erfolgen, das dann maximal über einen Zeitraum von sechs Jahren (für Kindern zwischen 0 – 6 J. 117 Euro, von 6 – 12 J. 153 Euro) einen Zuschuss zum Kindergeld zahlt.

Bitte beachten Sie, dass sich manche Unterstützungen, Hilfen oder Zuschüsse von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können. Das gilt ebenso für kommunale Leistungen. Für alle hier sesshaften Familien, Mütter und Kinder finden Sie zahlreiche nützliche Informationen über ein familienfreundliches Sachsen hier.

Bisher informierten wir Sie im Rahmen unserer kleinen Reihe zu diesen Themen:

Im letzten Themengebiet warten auf Sie noch Informationen zu staatlichen Förderungen oder finanziellen Zuschüssen zum Thema:

  • Rund um Energie, Umwelt und Haus
20. Februar 2015

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